Steuerfuchs Oktober 2015 - page 4

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Fördermöglich-
keiten für Dienst-
geber
Wenn ein neuer Dienstnehmer im Be-
trieb eingestellt werden soll, gibt es
unter bestimmten Voraussetzungen
Förderungen vomArbeitsmarktservice
(AMS). Daher sollteman als Dienstge-
berbereits imVorhineinbeimAMS eine
Beratung wegen Fördermöglichkeiten
für Arbeitgeber in Anspruch nehmen.
Nachstehend ein kleiner Überblick
über diegängigstenFörderungen:
Eingliederungsbeihilfe („ComeBack“)
Die Höhe und die Dauer der Förderung
bei der Eingliederungsbeihilfe werden
individuell zwischen AMS und Arbeitge-
ber vereinbart. Wenn ein Arbeitsuchen-
der über 25 Jahre alt undmindestens für
zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt ist
bzw. ein Arbeitsuchender unter 25 Jahre
alt undmindestens sechsMonatearbeits-
los vorgemerkt ist, kannumdieseBeihilfe
angesucht werden.
Ein-Personen-Unternehmen
Wenn ein Unternehmer länger als drei
Monate bei der Gewerblichen Sozialver-
sicherung über eine Kranken- und Pensi-
onsversicherung verfügt, kann er bei der
erstmaligen Einstellung eines Dienstneh-
mers eine Förderung beantragen. Eine
solcheFörderungkannauchbei der (Wie-
der-)einstellung eines Dienstnehmers
nach fünf Jahrenbeantragt werden.
Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kinder
bzw. andere Verwandte, Geschäftsführer,
Lehrlinge, freie Dienstnehmer und neue
Selbständige sind jedochausgenommen.
Der arbeitslose Dienstnehmer muss seit
mindestens zwei Wochen beimAMS vor-
gemerkt sein, damit eine Förderung be-
antragt werden kann. Das Ausmaß des
Dienstverhältnisses muss mindestens
50% der gesetzlichen bzw. kollektivver-
traglichen Wochenstunden betragen und
länger als zwei Monate andauern. Diese
Förderung umfasst einen Zeitraum von
max. ein Jahr.
Lohnverrech-
nung
GabrieleElmecker
Lohnverrechnerin
E-Mail: gelmecker
@pirklbauer.com
Beschäftigungsinitiative50+
Diese Förderung vom AMS erhalten
Dienstgeber für Dienstnehmer, die älter
als50Jahresind, arbeitslosgemeldet sind
bzw. mindestens für 182 Tage (also ein
halbes Jahr) eine Vormerkung beimAMS
vorweisen können.
Für die ersten zwei Monate beträgt die
Höhe der Förderung 100%, anschließend
max. für einMonat 50% der Bemessungs-
grundlage (laufendes Bruttoentgelt). Der
Bemessungsgrundlage wird noch eine
Pauschale inHöhevon50% fürdieNeben-
kosten hinzugerechnet. Voraussetzung ist
allerdings, dass das Dienstverhältnis län-
ger als zwei Monatedauert.
Förderungder Lehrausbildung
Unternehmen, dieLehrlingenachdemBe-
rufsausbildungsgesetz ausbilden dürfen,
haben die Möglichkeit um diese Beihilfe
anzusuchen.
Bei einemweiblichenLehrling ineinemBe-
ruf mit einem geringem Frauenanteil oder
einemSchulabbrecher, der bereitsüber 18
Jahre alt ist, kann einmonatlicher Kosten-
zuschuss (in pauschalierter Form für ein
Ausbildungsjahr) max. für drei Jahre ge-
währt werden. Handelt es sich um eine in-
tegrative Lehre, ist ein Zuschuss sogar für
die gesamte Dauer der Lehrzeit möglich.
Die Förderhöhe kann – je nach Art der
Lehre/Personengruppe–bis zu€755mo-
natlichbetragen. Voraussetzung für die In-
anspruchnahme dieser Fördermöglichkeit
ist jedoch, dass unbedingt vor Arbeitsbe-
ginn mit dem AMS diesbezüglich Kontakt
aufgenommenwird
Förderung von Ersatzkräften während
Elternteilzeitkarenz
Arbeitgeber (mit Ausnahme desAMS, po-
litische Parteien bzw. der Bund) können
dieseFörderung vonErsatzkräften, die für
mindestens ein Monat arbeitslos vorge-
merkt sind, beantragen.WenndasDienst-
verhältnis innerhalbvondreiMonatennach
dem Wechsel auf Teilzeitbeschäftigung
beginnt, kann der Dienstgeber 33,3% der
BemessungsgrundlagemitHinzurechnung
einerPauschalevon50% für dieNebenko-
sten) vomAMSalsFörderungerhalten.
DerDienstgeber soll spätestenseinMonat
nachBeginnderBeschäftigungmitdemAMS
Kontakt aufnehmen, damit keine Fristen
übersehenwerden. DieseFörderung kann
für max. vier Monate ausbezahlt werden.
InterneEcke
Neu in unserer Kanzlei
ist seit 1.10.2015 Frau
Michaela Wallner.
Sie
unterstützt unser Lohn-
verrechnungsteam.
Wir gratulieren Frau
CarinaRauch
auchganz
herzlich zu ihrem zwei-
ten Kind. Niklas ist am
12.9.2015 geboren. Es
geht ihnenbestens.
Wir gratulieren ganz herz-
lich!
Stephanie Handlbauer
hat ihr Glück gefunden und
am26.9.2015 ihrenChristian
geheiratet. Sie nennt sich
nun
StephanieHorner.
Wei-
ters wird Sie Mitte Oktober
in Mutterschutz gehen. Wir
wünschen der jungen Fami-
lieallesGute!
Herzlichen Glückwunsch un-
serer Mitarbeiterin
Stefanie
Frischmann.
Sie ist zum
erstenMal „Mutti“ geworden.
Der Kleine heißt Florian und
ist am 1.9.2015 geboren.
Beidengeht es sehr gut.
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