Steuerfuchs April 2016 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Registrierkassen-,
Belegerteilungs-
und Einzelaufzeich-
nungspflicht
Registrierkassenpflicht ist nicht verfas-
sungswidrig – gilt aber frühestens ab
1. 5. 2016
Überraschendschnell hat derVerfassungs-
gerichtshof (VfGH) den verfassungsmä-
ßigen Bedenken gegen die Registrier-
kassenpflicht eine Absage erteilt. Er hat
entschieden, dass die Registrierkassen-
pflicht nicht verfassungswidrig ist, da sie
dazu geeignet ist, Manipulationsmöglich-
keiten zu reduzieren und damit Steuer-
hinterziehung zu vermeiden. Der VfGH ist
jedoch zum Schluss gekommen, dass die
Registrierkassenpflicht frühestens ab dem
1. 5. 2016 bestehen kann. Bei der Prüfung
der Frage, obdieUmsatzgrenzen (Gesam-
tumsatz von € 15.000, davon mehr als €
7.500 Barumsätze) überschritten wurden,
kann nämlich nicht auf die Umsätze des
Jahres 2015 zurückgegriffen werden. Erst
wenn die Umsätze des Jahres 2016 die
obenerwähntenUmsatzgrenzenerreichen,
besteht ab dem viertfolgenden Monat die
Verpflichtung zur Verwendung einer Re-
gistrierkasse. Werden die Umsatzgrenzen
bereits im Jänner 2016 überschritten, dann
muss ab 1.5.2016 (bei quartalsweisem
Voranmeldungszeitraum ab 1.7.2016) eine
Registrierkasseeingesetzt werden.
Leider hat der VfGH auch bestätigt, dass
es zulässig ist, Bankomat- und Kreditkar-
tenumsätze den Barumsätzen gleich zu
stellen.
FürwengiltwelcheVerpflichtung?
Einzelaufzeichnungspflicht
Betroffen von der Einzelaufzeichnungs-
pflicht sind
• jeder, der zumFühren vonBüchern ver-
pflichtet ist bzw. freiwillig Bücher führt,
• Betriebe, die verpflichtend eine Einnah-
men-Ausgaben-Rechnungerstellen
müssen,
• Vermieter und Verpächter und alle, die
sonstigeEinkünfteerzielen.
Belegerteilungspflicht
Die Belegerteilungspflicht gilt für alle Un-
ternehmer im Sinne des Umsatzsteuerge-
setzes, daher auch für Kleinunternehmer
undVermieter. Der Kundemuss denBeleg
entgegennehmen und bis außerhalb der
Geschäftsräumemitnehmen.
Registrierkassenpflicht
EineRegistrierkassemüssenalleBetriebe
anschaffenmit einem Jahresumsatz von
• über €15.000und
• Barumsätzen von über € 7.500 im Jahr
(keineVermieter).
Ausnahmen von allen drei Verpflich-
tungen
Umsätze, die von Haus zu Haus oder auf
öffentlichenWegen, Straßen, Plätzen oder
anderen öffentlichenOrten (nicht inVerbin-
dung mit fest umschlossenen Räumlich-
keiten) ausgeführt werden, wie z.B. Aus-
schank unter Schirmen und Zeltdächern
im Freien (Schneebar, Schirmbar). Hier
kann die vereinfachte Losungsermittlung
(Kassasturz) in Anspruch genommen wer-
den, wenn dieUmsatzgrenze von € 30.000
(Jahresumsatz je Betrieb) nicht überschrit-
tenwird.Sonderregelungengibt esauch für
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von be-
günstigtenKörperschaften (wie z.B. Feuer-
wehrfeste, kleineVereinsfeste),Automaten,
Onlineshops.
Belegerteilungspflicht
Der Unternehmer hat seinem Kunden ei-
nen Beleg über jede empfangene Zahlung
auszuhändigen. Diese Verpflichtung gilt ab
1.1.2016 unabhängig vom Jahresumsatz
und vom Zahlungsbetrag (ausgenommen
sind z.B. Vereinsfeste).
Der Beleg muss mindestens folgende An-
gabenenthalten:
1.Eindeutige Bezeichnung des liefernden
oder leistendenUnternehmers oder des-
jenigen, der statt des Unternehmens
einenBelegerteilen kann,
2.fortlaufendeNummermit einer odermeh-
reren Zahlenreihen, die zur Identifizie-
rung des Geschäftsvorfalles einmalig
vergebenwird,
3.Tagder Belegausstellung,
4.MengeundhandelsüblicheBezeichnung
dergeliefertenGegenständeoderArt und
Umfang der sonstigen Leistungen und
5.Betrag der Barzahlung – wobei es ge-
nügt, wenn dieser aufgrund der Beleg-
angaben rechnerischermittelbar ist.
Einzelaufzeichnungspflicht
Alle, auf die keine Ausnahmeregelung zu-
trifft, habennundieBetriebseinnahmenund
-ausgaben (bzw.Barein-undBarausgänge)
ab dem ersten Euro einzeln zu erfassen.
Die Einzelaufzeichnung kann, wenn kei-
ne Registrierkassenpflicht besteht, z.B. in
Form vonParagondurchschriftenerfolgen.
Vergünstigungen zur Anschaffung der
Registrierkasse
Die Anschaffung oder Umrüstung wird mit
einer Prämie von € 200 pro Registrierkas-
se oder Eingabeeinheit gefördert werden.
Sie ist imRahmen der Steuererklärung für
2015 oder für 2016 zu beantragen. Gleich-
zeitig ist auch eine Sofortabschreibung im
Jahr derAnschaffungmöglich.Ab1.1.2017
sind die Registrierkassen mit technischen
Sicherheitslösungen gegen Manipulation
zu schützen. Falls Sie eine Kasse kaufen,
achten Sie darauf, dass sie diese Bestim-
mungen bereits erfüllt bzw. später nachge-
rüstet werden kann.
Sanktionen
Ein Verstoß gegen die Registrierkassen-
pflicht oder gegen die Belegerteilungs-
pflicht stellt eine Finanzordnungswidrigkeit
dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu
€ 5.000geahndet werden.
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeApril 2016
Registrierkassen-, Belegerteilungs- und
Einzelaufzeichnungspflicht
Berechnungsprogramm zurGrundstücks-
wertverordnung (GrWV) online
Aktuelles ausder Umsatzsteuer
VfGH lehnt Beschwerdegegen „nutzlose“
Sozialversicherungab
Spendenabsetzbarkeit für Kunst- und
Kultureinrichtungenab1.1.2016
VwGHbestätigt:Auszahlung eines
PflichtteilsdurchPrivatstiftungunterliegt
nicht der KESt
Neue steuerlich relevanteZinssätze
Staatenmit umfassenderAmtshilfe
(Stand 1.1.2016)
Frist zur Einreichungder Steuer-
erklärungen 2015
AbschaffungderGesellschaftsteuer
Diewichtigstenarbeitsrechtlichen
Änderungenab2016
InterneEcke
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