Steuerfuchs April 2015 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Steuerreform
Am 17.3.2015 wurden die Grundzüge
der Steuerreform imMinisterrat offizi-
ell beschlossen.
Von den geplanten Entlastungen von
rund € 5 Mrd entfallen rund € 4,9 Mrd
auf die Tarifreform und rund € 0,1 Mrd
auf Begünstigungen für Familien. Ein
Standortpaket, das mittelfristig ein Volu-
men von € 0,2 Mrd umfassen wird, soll
Konjunkturimpulse für die Wirtschaft
bringen.
Das Entlastungsvolumen soll durch
Maßnahmen gegen den Steuerbetrug
(€ 1,9 Mrd), Einsparungen im Verwal-
tungsbereich (€ 1,1 Mrd), Streichung
von Ausnahmen im Steuerrecht und Er-
höhung vermögensbezogener Steuern
(€ 1,2 Mrd) und letztlich durch Ankur-
belungderWirtschaft finanziert werden.
Inkrafttreten wird die Tarifreform erst
im Jahr 2016.
ImMai werden die ersten
Gesetzesentwürfe imDetail vorliegen.
DasneueTarifmodell
Wie bereits erwähnt, ist das Kernstück
der Steuerreform ein neues Tarifmodell
mit nunmehr sieben Steuerstufen statt
bisher vier. Einkommen bis € 11.000
bleiben unverändert steuerfrei, 50%Ein-
kommensteuer zahlt man künftig erst ab
einem steuerpflichtigen Einkommen von
€ 90.000 (bisher € 60.000). Ab einem
Einkommen von € 1Mio soll der Steuer-
satz auf 55% angehoben werden (diese
Maßnahme soll aber auf fünf Jahre be-
fristet sein).
ImDetail gestaltet sichder neueTarifwie
folgt:
Tarifmodell NEU Bisheriger Tarif
Stufe bis
Steuer-
satz
Stufe bis
Steuer-
satz
11.000
0% 11.000
0,00%
18.000
25% 25.000 36,50%
31.000
35% 60.000 43,21%
60.000
42% darüber
50,00%
90.000
48%
1.000.000 50%
über 1Mio 55%
PerSaldosoll sicheinedurchschnittliche
jährliche Entlastung von € 1.000 für je-
denSteuerzahler ergeben.
Neben der Tarifreform sind noch fol-
gendeEntlastungen vorgesehen:
- Erhöhung der
Absetzbeträge für
Arbeitnehmer
von derzeit € 345
um€ 55 auf
€ 400.
- Erhöhung des
Kinderabsetzbetrages
von € 220 auf
€ 440 pro Kind.
Wird
der Kinderabsetzbetrag von beiden
Elternteilen in Anspruch genommen,
beträgt er künftig € 264 pro Person.
- Die
Negativsteuer
für Kleinverdiener,
die keine Lohnsteuer zahlen, wird von
bisher € 110 auf
bis zu € 400 erhöht.
Sie ist mit 50% der Sozialversiche-
rungsbeträge begrenzt (bisher 10%).
- GSVG-Pflichtige und Landwirte, die
keine Einkommensteuer zahlen, soll-
en SV-Beiträge als Äquivalent für die
Negativsteuer rückerstattet erhalten.
- Für geringverdienende Pendler soll
der Pendlerzuschlag erhöht werden.
- Bei niedrigen
Pensionen
soll es künf-
tigebenfalls zueinerGutschrift aus der
Negativsteuer von bis zu € 110
kommen können.
Standortpaket
Zur Stärkung der Wirtschaft sind fol-
gendeMaßnahmen vorgesehen:
- Erhöhung der
Forschungsprämie
von10% auf
12%
- Erhöhung der
steuerfreien Mitarbei-
terbeteiligung
von€1.460auf
€3.000
- SenkungderLohnnebenkostenab2018
durch Absenkung des Beitrages zum
Familienlastenausgleichsfonds
- KMU-Finanzierungspaket
- Zuzugsbegünstigung fürWissenschaft-
ler undForscher
GEGENFINANZIERUNG
Erhöhungder Kapitalertragsteuer
DieKapitalertragsteuer soll von 25%
auf
27,5%
angehoben werden. Auch wenn
in den zur Steuerreform veröffentlichten
Papieren immer nur davon gesprochen
wird, dass vondieser ErhöhungDividen-
den erfasst sind, ist zu erwarten, dass
die Erhöhung auch für Kapitalgewinne,
Zuwendungen von Stiftungen uä gelten
wird. Lediglich für Zinsen aus Sparbü-
chern und Girokonten soll eine Ausnah-
me kommen, sodass hier die KESt bei
25%bleibt.
Die
Gesamtsteuerbelastung von aus-
geschütteten Gewinnen
aus einer Ka-
pitalgesellschaft (nach Abzug der 25%-
igen Körperschaftsteuer) erhöht sich
damit vonderzeit 43,75% auf
45,625%.
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeApril 2015
Steuerreform
Steuerreform –Fortsetzung
Vorschreibungder Kapitalertragsteuer
(KESt) bei verdecktenAusschüttungen
VwGH: Halbjahresabschreibungbei
EinbringungeinesBetriebes
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014
Einnahmen-Ausgaben-Rechner
WichtigeNeuerungenbei der Lohn- und
Sozialdumping-Bekämpfung
InterneEcke
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