Steuerfuchs Oktober 2018 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater
Während sich die Regierungsparteien
bereits mit einer großen Steuerreform
ab dem Jahr 2020 beschäftigen, widmen
wir uns in dieser Ausgabe den alltäg-
lichen Themen, den gesetzlichen Neu-
regelungen und Entscheidungen der Ge-
richte. Eines der Zentralthemen ist dabei
die Änderung des Arbeitszeitrechts, die
sicherlich noch zu vielen Diskussionen
bei den Kollektivvertragsverhandlungen
führen wird.
EuGH 27.7.2018:
Holding und Vor-
steuerabzug aus
Vermietung
Mittlerweile ist es gefestigte Rechtspre-
chung, dass der Vorsteuerabzug aus
den Nebenkosten in Zusammenhang mit
dem Beteiligungserwerb zusteht, wenn
eine Holding mittelbar oder unmittelbar in
die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft
eingreift, wie z. B. durch die Erbringung
von administrativen, buchführenden,
finanziellen, kaufmännischen und tech-
nischen Dienstleistungen. Fraglich war
im vorliegenden Fall, ob auch die Ver-
mietung an eine Tochtergesellschaft ei-
nen derartigen direkten oder indirekten
Eingriff in die Verwaltung darstellt. Der
EuGH entschied in seinem Urteil, dass
die
Vermietung eines Gebäudes durch
eine Holding an ihre Tochter ebenfalls
als wirtschaftliche Tätigkeit anzuse-
hen
ist und zum
Vorsteuerabzug
auf
jene Kosten, die der Holding beim Er-
werb von Anteilen an dieser Tochter ent-
stehen, berechtigt.
NoVA-Erhöhung
bei Neuwagenkauf
ab 1.9.2018
Die Abgasskandale der letzten Jahre
haben dazu geführt, dass das Prüf-
verfahren zur Messung des CO2-Ver-
brauchs von Fahrzeugen durch die
EU neu geregelt wurde.
Dieses neue Verfahren, das sogenannte
WLTP-Verfahren, ersetzt das bisherige
NEFZ-Verfahren und führt im Durch-
schnitt zu bis zu 20 % höheren Abgas-
werten, da der Verbrauch der Fahrzeuge
nun unter realistischeren Bedingungen
zu ermitteln ist.
Für Erstzulassungen ab 1.9.2018 ist
dieses neue WLTP-Prüfungsverfahren
zwingend zur Messung der Abgaswerte
heranzuziehen.
Das wirkt sich auf die Berechnung der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) aus:
Neufahrzeuge
Seit 1.9.2018 ist für Neufahrzeuge
grundsätzlich das WLTP-Verfahren zu
verwenden, weshalb die Zulassung in-
nerhalb der EU für solche Neufahrzeuge
nur mehr möglich ist, wenn dieses Ver-
fahren herangezogen wurde. Neufahr-
zeuge, die nach diesem Zeitpunkt nur
Messwerte gemäß dem (alten) NEFZ-
Verfahren enthalten, können somit nicht
mehr in Österreich zugelassen werden.
Gebrauchtfahrzeuge
Für Gebrauchtfahrzeuge, die eine Erst-
zulassung vor dem 1.9.2018 ausweisen,
ist weiterhin der CO
2
-Verbrauch gemes-
sen nach dem bisherigen NEFZ-Verfah-
ren als Bemessungsgrundlage für die
NoVA heranzuziehen. Dabei handelt es
sich allerdings nur um eine Übergangs-
regelung, sodass auch Gebrauchtfahr-
zeuge ab dem 1.1.2020 unabhängig
vom Datum der Erstzulassung innerhalb
der EU nur zugelassen werden können,
wenn der Hersteller eine Messung des
Abgasverbrauchs nach dem WLTP-Ver-
fahren nachholt. Davon nicht betroffen
sind Fahrzeuge aus auslaufenden Se-
rien.
BFG: Kein endgül-
tiger Vermögens-
verlust bei Verkauf
einer
internatio-
nalen Schachtel-
beteiligung
Wertveränderungen bei internationalen
Schachtelbeteiligungen bleiben grund-
sätzlich steuerneutral, wenn keine Op-
tion zur Steuerwirksamkeit abgegeben
wurde. Lediglich tatsächliche und end-
gültige Vermögensverluste beim Unter-
gang (Liquidation oder Insolvenz) der
ausländischen Körperschaft können
berücksichtigt werden. Das BFG hat
nunmehr entschieden, dass die Ausnah-
mebestimmung eng auszulegen ist. Wer-
den anlässlich der Veräußerung einer
(nicht optierten) internationalen Schach-
telbeteiligung Substanzverluste erzielt,
liegt
kein endgültiger Vermögensver-
lust
i.S.d § 10 Abs. 3 KStG vor.
Steuer- und Wirtschaftsinformation
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Ausgabe Oktober 2018
EuGH 27.07.2018: Holding und Vorsteuer-
abzug aus Vermietung
NoVA-Erhöhung bei Neuwagenkauf ab
1.9.2018
BFG: Kein endgültiger Vermögensverlust
bei Verkauf einer internationalen Schach-
telbeteiligung
Highlights des Einkommensteuerricht-
linie-Wartungserlasses
Neuregelung der Arbeitszeit ab 1.9.2018
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