Steuerfuchs April 2017 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Nach den Aufregungen rund um das In-
krafttreten der EU-DSGVO Ende Mai und
der Registrierung der wirtschaftlichen Ei-
gentümer ist es nun wieder Zeit, sich dem
steuerlichen Alltag zu widmen.
Am 4.7.2018 hat das Parlament das Jah-
ressteuergesetz 2018 beschlossen. In
dieser Ausgabe finden Sie bereits einen
ersten Überblick über die beschlossenen
Änderungen.
Neben interessanten höchstgerichtlichen
Entscheidungen und den Highlights aus
dem aktuell veröffentlichten Wartungser-
lass zu den Körperschaftsteuerrichtlinien
finden Sie einen Überblick über wichtige
sozialversicherungsrechtliche Änderungen
ab 2019. Eine Besprechung des Wartungs-
erlasses zu den Einkommensteuer-Richtli-
nien ist für die nächste Ausgabe geplant.
Wa r t ung s e r l a s s
Körperschaftsteu-
errichtlinien – Ver-
r echnungskon t o
vonGesellschaftern
Für die Frage, ob bei einem Verrech-
nungskonto eine verdeckte Ausschüt-
tung vorliegt oder nicht, ist darauf
abzustellen, ob die Gesellschaft eine
durchsetzbare Forderung anstelle des
überlassenen Geldbetrages erhält.
Ist eine Rückzahlung des auf dem Ver-
rechnungskonto verbuchten Betrages
von vornherein durch den Gesellschaf-
ter nicht gewollt oder wegen absehbarer
Uneinbringlichkeit nicht zu erwarten, liegt
eine verdeckte Ausschüttung vor. Die Un-
einbringlichkeit ist absehbar, wenn der
Gesellschafter über keine ausreichende
Bonität verfügt und der Gesellschaft keine
ausreichenden Sicherheiten bereitgestellt
wurden, sodass es absehbar ist, dass der
kreditierte Betrag (samt Zinsen) bis zum
vereinbarten Ablauf der Kreditdauer nicht
beglichen werden kann.
Liegt keine Dokumentation der vertrag-
lichen Rahmenbedingungen (Laufzeit, Ver-
zinsung etc.) vor, ist davon auszugehen,
dass eine Art Kontokorrentverhältnis vor-
liegt. Dies bedeutet nicht nur, dass die Ver-
zinsung entsprechend höher sein muss,
sondern auch, dass bei der Beurteilung der
Bonität der Gesellschafter die Verbindlich-
keit relativ kurzfristig tilgen können muss.
Für die Prüfung der Bonität ist das aktuelle
und zukünftige Einkommen des Gesell-
schafters einzubeziehen und die Stabilität
der Einkommenssituation zu beurteilen. Zu
berücksichtigen sind auch die Ersparnisse
des Gesellschafters sowie vorhandene
Schulden.
Sicherheiten, die bei einer längeren Lauf-
zeit erforderlich sind, müssen derart aus-
gestaltet sein, dass die Gesellschaft in der
Lage ist, ihre Forderung durch ungehinder-
ten Zugriff bzw. Verwertung zu befriedigen.
Verschlechtert sich die Bonität, muss die
Gesellschaft umgehend und rechtzeitig
Maßnahmen setzen, um die Einbringlich-
keit der Forderung sicherzustellen.
Pauschalierte Wer-
bungskosten
für
Vertreter sind um
Kostenersätze zu
kürzen
Aufgrund einer VfGH-Entscheidung wurde
die VO über die Aufstellung von Durch-
schnittssätzen für Werbungskosten geän-
dert. Ab der Veranlagung 2018 müssen
Vertreter bei der Ermittlung des 5%igen
Werbungskostenpauschales
Kostener-
sätze
des Dienstgebers (wie insbesondere
Reisespesen und Diäten)
vom Werbungs-
kostenpauschale abziehen.
Jahressteuergesetz
2018 (JStG 2018)
Das JStG 2018, mit dem 20 Gesetze
geändert wurden, enthält u. a. die fol-
genden wesentlichen Maßnahmen:
Familienbonus Plus
Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in
der Höhe von EUR 1.500,00 pro Kind und
Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes
und bedeutet, dass sich die Steuerlast ab
2019 um bis zu EUR 1.500,00 pro Jahr re-
duziert. Nach dem 18. Geburtstag des Kin-
des steht ein reduzierter Familienbonus in
Höhe von EUR 500,00 jährlich zu, sofern
für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen
wird. Im Gegenzug entfallen ab 2019 der
Kinderfreibetrag und die steuerliche Ab-
setzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
bis zum 10. Lebensjahr.
Der Familienbonus kann wahlweise bereits
über die laufende Lohnverrechnung aus-
bezahlt oder erstmalig bei der Steuererklä-
rung 2019 beantragt werden. Der Familien-
bonus kann zwischen den Ehepartnern je
zur Hälfte aufgeteilt werden.
Der Familienbonus in der gesetzlich vor-
gesehenen Höhe steht nur für Kinder im
Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum
bzw. der Schweiz wird der Familienbo-
nus Plus indexiert (erhöht oder vermin-
dert) und damit an das Preisniveau des
Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder in
Drittstaaten, das heißt außerhalb des EU/
Steuer- und Wirtschaftsinformation
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Ausgabe Juli 2018
Wartungserlass Körperschaftsteuer-
richtlinien – Verrechnungskonto von
Gesellschaftern
Pauschalierte Werbungskosten für Vertre-
ter sind um Kostenersätze zu kürzen
Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018)
Die Führung einer Einnahmen-Ausgaben-
Rechnung schließt die Branchenpauscha-
lierung nicht aus
Frist zur Meldung gemäß Wirtschaft-
lichem Eigentümerregistergesetz
(WiEReG)
Höchstgerichtliche Entscheidungen
Vorsteuererstattung in EU-Mitglieds-
staaten bis 30.9.2018
PKW-Sachbezug bei wesentlich beteili-
gtem Gesellschafter-Geschäftsführer
Sozialrechtliche Änderungen durch das
Budgetbegleitgesetz 2017/2018
Interne Ecke
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