Steuerfuchs Dezember 2019 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und
Unternehmensberater
Editorial
Ein spannendes Jahr mit unerwarteten politi-
schen Ereignissen nähert sich dem Ende.
Bitte werfen Sie nochmal einen Blick auf
die Hinweise, was Sie noch unbedingt bis
31.12.2019 erledigen sollten.
Die Mitte Oktober beschlossenen wesent-
lichen steuerlichen Änderungen durch das
Steuerreformgesetz 2020, Abgabenände-
rungsgesetz 2020 und Pensionsanpassungs-
gesetz 2020 haben wir in der letzten Ausgabe
des Steuerfuchs für Sie zusammengefasst.
Rechtzeitig vor dem Inkrafttreten wurden
jetzt noch detailliertere Regelungen wie die
Sachbezugswerteverordnung für PKW oder
die Berechnung der Normverbrauchsabgabe
veröffentlicht.
Beachten Sie, dass Unternehmen ab
1.1.2020 verpflichtet sind, an der elektro-
nischen Zustellung teilzunehmen.
Informationen zu wichtigen Sozialversiche-
rungswerten und zu den Sachbezügen ab
dem Jahr 2020 finden Sie auf Seite drei die-
ser Ausgabe.
Ankauf vonWertpapie-
ren für optimale Aus-
nutzung des GFB 2019
Sollten Sie noch nicht ausreichend Inve-
stitionen getätigt haben, so ist es am ein-
fachsten, die für den investitionsbedingten
Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche In-
vestitionsdeckung bei Gewinnen über
EUR 30.000,00 durch den Kauf von
Wertpa-
pieren
zu erfüllen. Als begünstigte Wertpa-
piere gelten
alle in EURO
begebene
Anlei-
hen, Anleihen- und Immobilienfonds.
Da es für Gewinne über EUR 580.000,00
keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximal
benötigte Investitionssumme EUR 41.450,00.
Bis zum Ultimo
sollten die Wertpapiere
auf
Ihrem Depot verfügbar
sein!
Reg i s t r i e r kassen
Jahresendbeleg
Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig
auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher
nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum
31.12.2019 den J
ahresbeleg erstellen
und
den
Ausdruck sieben Jahre aufbewahren!
Die Sicherung auf einem externen Datenspei-
cher darf aber nicht vergessen werden. Für
die
Prüfung des Jahresendbeleges
mit Hil-
fe der Belegcheck-App ist
bis zum 15.2.2020
Gelegenheit dazu. Wir unterstützen Sie ger-
ne bei der Prüfung des Jahresendbeleges.
Für Webservice-basierte Registrierkassen
werden diese Schritte bereits automatisiert
durchgeführt.
Investitionen vor Jah-
resende
Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen,
müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis
zum 31.12.2019 in Betrieb nehmen, damit Sie
eine
Halbjahresabsetzung
geltend machen
können. Mit der Bezahlung können Sie sich
aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen.
Investitionen mit Anschaffungskosten bis
EUR 400,00 (exklusive USt bei Vorsteue-
rabzug) können sofort als
geringwertige
Wirtschaftsgüter
(GWG) abgesetzt werden.
Ab dem 1.1.2020 beträgt die Anschaffungs-
kostengrenze für geringwerte Wirtschaftsgü-
ter EUR 800,00. Daher sollte im Einzelfall
abgewogen werden, ob sich nicht die Ver-
schiebung der Anschaffung von Wirtschafts-
gütern mit Kosten über EUR 400,00 bis
EUR 800,00 ins Jahr 2020 insgesamt steuer-
lich vorteilhafter auswirkt.
Stille Reserven
aus der Veräußerung von
mindestens sieben Jahre alten Anlagegütern
können unter bestimmten Voraussetzungen
bei
natürlichen Personen
auf
Ersatzbe-
schaffungen
übertragen oder einer
Übertra-
gungsrücklage
zugeführt werden.
Steuer- und Wirtschaftsinformation
|
Ausgabe Dezember 2019
Ankauf von Wertpapieren für optimale
Ausnutzung des GFB 2019
Registrierkassen Jahresendbeleg
Investitionen vor Jahresende
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslo-
sen- und Pensionsversicherungsbeiträ-
gen 2016
Arbeitnehmerveranlagung 2014
Aktuelles rund ums Auto – Ökologisie-
rung des Fahrens
E-Zustellung tritt mit 1.1.2020 in Kraft –
was ist zu tun?
Sozialversicherungswerte 2020
Sachbezugswerte für Zinsersparnis
VwGH: Schutz vor Lohn- und Sozialdum-
ping - unionsrechtswidrige Bestrafung
Änderung Pendlerverordnung
Unterhaltsleistungen – Regelbedarfsätze
für 2020
Lohnsteuerabzug für ausländische
Arbeitgeber
Interne Ecke
beantragt werden. Der Rückerstattungsan-
trag für die Pensionsversicherungsbeiträge
ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne
Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Arbeitnehmerveran-
lagung 2014
Am 31. Dezember 2019 endet die Frist für
den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für
das Jahr 2014.
Aktuelles rund ums
Auto – Ökologisierung
des Fahrens
Die Umstellung des Messverfahrens von
CO
2
-Emissionen auf das neue Abgas-
prüfverfahren WLTP, welches das bishe-
rige NEFZ-Verfahren ablöst, bedeutet in
einigen Fällen eine nicht unwesentliche
Verteuerung. Denn daran knüpfen Ände-
rungen bei der Normverbrauchsabgabe
(NoVA) anlässlich des Kaufs, bei der mo-
torbezogenen Versicherungssteuer für die
gesamte Lebensdauer des Kfz und beim
Sachbezug für die Privatnutzung des
Dienstautos an.
Neuregelung der NoVA per 1.1.2020
Für die Berechnung der Normverbrauchsab-
gabe (NoVA) für Kraftfahrzeuge ist
ab dem
Rückerstattung von
Kranken-,
Arbeits-
losen- und Pensions-
versicherungsbei -
trägen 2016
Bis zum 31.12.2019 kann die
Rückerstattung
von Kranken- und Arbeitslosenversicherungs-
beiträgen
2016 bei Mehrfachversicherung
über der Höchstbemessungsgrundlage
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