Steuerfuchs Dezember 2016 - page 1

KommR MMag. Gerhard Pirklbauer, MBA
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Unternehmensberater
Vorschau auf das
Jahr 2017
Automatisierte Übermittlung von be-
stimmtenSonderausgaben ab 2017
Ab dem kommenden Jahr können be-
stimmte Sonderausgaben nicht mehr ein-
fach in die Steuererklärungen eingetragen
werden, sondern werden bei der Veran-
lagung nur dann berücksichtigt, wenn die
jeweiligeOrganisationdieDatenandasFi-
nanzamt über FinanzOnline gemeldet hat.
Unter dieMeldepflicht fallen
verpflichten-
de Beiträge anKirchen
und Religionsge-
meinschaften,
Spenden an begünstigte
Spendenempfänger
und Feuerwehren,
Beiträge
für die
freiwillige Weiterversi-
cherung
und den
Nachkauf von Versi-
cherungszeiten
in der gesetzlichen Pen-
sionsversicherung.
Achtung:
Damit Sie die oben angeführten
Zahlungenab2017alsSonderausgabebei
der Veranlagung inAbzugbringen können,
müssen Sie der empfangenden Organi-
sation
Vor- und Zunamen und das Ge-
burtsdatum bekanntgeben.
Daraus wird
ein verschlüsseltes bereichsspezifisches
Personenkennzeichen für Steuern undAb-
gaben
(vbPKSA)
ermittelt. Diegeleisteten
Beträgemüssen dann verbundenmit dem
vbPKSAüber FinanzOnlineandieFinanz-
verwaltungübermitteltwerden.Dasbedeu-
tet: keine Daten – keine Sonderausgaben.
Selbstverständlich kann der jeweiligen
Organisation die Weiterleitung untersagt
werden oder die erforderlichenDaten kön-
nen zurückbehalten werden. Dies hat als
Konsequenz, dass die Zahlungen nicht als
Sonderausgaben in der Steuererklärung
berücksichtigt werden. Über FinanzOnline
könnenSiedie fürSiegemeldetenBeträge
einsehen.
ZuwendungenanausländischeOrganisati-
onenkönnenwiebisher inder Steuererklä-
rungberücksichtigtwerden.AuchSpenden
aus dem Betriebsvermögen unterliegen
nicht der Übermittlungspflicht. Sonstige
Zahlungen an Versicherungen, Zahlungen
für Wohnraumschaffung und -sanierung,
Rentenzahlungen oder Steuerberatungs-
kosten unterliegen ebenfalls nicht diesem
neuenRegime.
Investitionszuwachsprämie ab2017
ImMinisterrat wurde am 25. Oktober 2016
ein Maßnahmenpaket der Arbeitsgruppe
„Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ beschlos-
sen. Als eine Maßnahme zur Stärkung
der privaten Investitionen soll wieder eine
Investitionszuwachsprämie, dieses Mal
jedoch
nur für KMUs,
eingeführt werden.
Gefördert sollen
neu angeschaffte, akti-
vierungspflichtigeWirtschaftsgüter des
abnutzbaren Anlagevermögens
(ausge-
nommen u. a. PKW und Grundstücke) in
den Jahren2017 und2018werden.
DiePrämie soll wie folgt gestaffelt werden:
Der Investitionszuwachs berechnet sich
nach dem Durchschnitt der letzten drei
vorangegangen Jahre. Auchwenn dieGe-
setzwerdung noch abzuwarten ist, sollte
vorsichtshalber geprüft werden, ob
größere geplante Investitionen nicht in
das nächste Jahr verschoben werden
können.
Handwerkerbonus2017
Privatpersonen
(sowohl Eigentümer als
auch Mieter) können für ab dem 1. Juni
2016 von
gewerbeberechtigten Hand-
werkern
erbrachte Leistungen, die den
eigenenWohnbereich im Inland betreffen,
eineFörderung inHöhe von20%beantra-
gen. Die maximal förderbaren Kosten pro
Jahr betragen netto 3.000,00 € die Förde-
rung daher bis zu 600,00 € pro Jahr. Da
der für eine Verlängerung maßgebliche
Grenzwert des Wirschaftswachstums un-
terschritten wurde, hat das BMF bekannt-
gegeben, dassderHandwerkerbonusauch
für das Jahr 2017 gewährt wird.
Steuer- undWirtschaftsinformation
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AusgabeDezember 2016
Vorschau auf das Jahr 2017
Registrierkasse–was ist zu tunbis zum
1.April 2017
Termin 31. Dezember 2016
WichtigeSV-Werte für 2017
BetriebsfeiernundWeihnachtsgeschenke
Arbeitnehmerveranlagung2011
Mehrfachversicherung
Umsatzsteuer bei Rabatten anMitarbeiter
undSachbezugElektroauto
InterneEcke
Mitarbei-
teranzahl
Investi-
tions-
zuwachs
Investitions-
zuwachs-
prämie
bis zu49
Mitarbeiter
mind.
50.000€
–max.
450.000 €
15%
50 bis 250
Mitarbeiter
mind.
100.000 €
–max.
750.000 €
10%
Registrierkasse –
was ist zu tun bis
zum 1.April 2017
Ab 1. April 2017 muss jede Registrier-
kasse mit einer technischen Sicher-
heitseinrichtung zum Schutz vor Mani-
pulationausgestattet sein.
Der aktiveManipulationsschutz ist
amBe-
legalsQR-Code
erkennbar.DerQR-Code
beinhaltet einen Signaturwert, der für die
Signierung der Barumsätze in der Regis-
trierkasse erforderlich ist. Damit werden
dieBarumsätze chronologischmiteinander
verkettet. Eine Datenmanipulation würde
diesegeschlosseneBarumsatzketteunter-
brechen und ist damit nachweisbar.
ImFolgenden einerster Überblick über die
jeweiligen Schritte zur Inbetriebnahme der
SicherheitseinrichtungderRegistrierkasse.
Gerne unterstütztenwir Sie dabei.
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