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Was ist beim Sachbezug von kleinen Dienstwohnungen zu beachten?

Wird einem Dienstnehmer eine Wohnung zur Verfügung gestellt, so ist dafür grundsätzlich in der Lohnverrechnung ein Sachbezug anzusetzen und dieser zu versteuern. Die Höhe des Sachbezuges wird in der Sachbezugswerteverordnung geregelt.

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), die nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, so gilt Folgendes:

Zu beachten ist aber bei beiden Fällen, dass die Wohnung jedenfalls nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bilden darf.

Stand: 28. Oktober 2019

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